Tarife

Neben der Grundgebühr staffeln sich unsere Tarife unter anderem nach der Entfernung Ihres Zielortes. Einen Anhaltspunkt über unsere Gebühren können Sie der nachfolgenden Übersicht entnehmen.

 

Innerhalb der Pflichtfahrbereiche der einzelnen Betriebssitzgemeinden Deutschlands gilt die Fahrpreisbindung an den Taxitarif der jeweiligen Tarifordnung. Demnach gelten für Ditzingen folgende Preise:

 

a) Tarifarten
1. Grundtarif bei Inanspruchnahme eines Taxis: 2,60 Euro
2. Mindestentgelt (Grundtarif und 1 Schalteinheit): 2,70 Euro
3. Arbeitstarife


I. Tarif 1: Personenbeförderung unabhängig von der Anzahl der Fahrgäste:
0,10 Euro je angefangene 58,82 m Teilstrecke = 1,70 Euro/km
Innerhalb der Städte und Gemeinden einschließlich der Ortsteile, in denen das angeforderte
Taxi aufstellberechtigt ist (Bereithaltungsbezirk), darf der Fahrpreisanzeiger erst nach
Einsteigen der Fahrgäste, bei Bestellfahrten nach Eintreffen am Bestellort, betätigt werden

 

II. Tarif 2: Anfahrt bis zum Bestellort außerhalb des Bereithaltungsbezirks:
0,10 Euro je angefangene 125 m Anfahrtsstrecke = 0,80 Euro/km
Der Fahrpreisanzeiger ist auf Höhe der letzten Ortsendetafel des Bereithaltungsbezirks zu
betätigen. Die Anfahrt ist nicht zu berechnen, wenn die anschließende Beförderung in oder
durch den Bereithaltungsbezirk führt.


III. Zeittarif: 0,10 Euro je 13,85 Sekunden = 26,00 Euro/Std.
Der Zeittarif tritt bei Anhalten oder verkehrsbedingtem Langsamfahren des Taxis in Kraft.
4. Zuschläge werden nicht erhoben.


b) Sondervereinbarungen

Abweichend von Absatz a) sind Sondervereinbarungen für den Pflichtfahrbereich möglich, wenn
− ein bestimmter Zeitraum, eine Mindestfahrtenzahl oder ein Mindestumsatz im Monat festgelegt
wird;
− die Ordnung des Verkehrsmarktes nicht gestört wird;
− die Beförderungsentgelte und -bedingungen schriftlich vereinbart sind und die Sondervereinbarung
vom Landratsamt genehmigt wurde.